PERSÖNLICHES BUDGET

PERSÖNLICHES BUDGET

Vorweg möchten wir sagen, dass wir Sie beim kompletten Antragsprozess auf persönliches Budget unterstützen und wenn Sie es möchten auch die kompletten Verhandlungen und Korrespondenzen mit den Sozialträgern kostenfrei für Sie übernehmen. Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass der Antragsprozess auf persönliches Budget sehr langwierig und stressig ausfallen kann.

Wir vertreten die Auffassung, dass Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind, nicht auch noch durch die zumeist zähen Verhandlungen mit den Sozialträgern zermürbt werden sollten. Bundesweit stehen wir Ihnen unter unserer speziellen Beratungsnummer 0221-95937663 zum persönlichen Budget zur Verfügung.

WAS IST DAS PERSÖNLICHE BUDGET EIGENTLICH?

Persönliche Budgets sind eine grundlegende Leistung, welche ein Leben mit persönlicher Assistenz und die dadurch gewährleistete selbstbestimmte Teilhabe am Leben für behinderte Menschen erst möglich machen.

Menschen, die beispielsweise unter einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung leiden, haben seit Beginn des Jahres 2008 in Deutschland einen Anspruch auf das so genannte persönliche Budget.

Dieses besteht in der Regel aus Geldleistungen.

Aber was genau steckt dahinter und wie funktioniert ein persönliches Budget eigentlich? Wir haben keine Mühen gescheut und von einer zertifizierten Budgetberaterin, welche auch gleichzeitig selber Assistenznehmerin ist und seit Jahren persönliche Assistenten beschäftigt, eine Videopräsentation zu diesem recht komplexen Thema erstellen lassen.

Ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen hat sie in dem folgenden Video für Sie zusammengetragen.

Wenn Sie weitere, individuellere Fragen haben oder für sich ein persönliches Budget beantragen möchten und dabei Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns doch einfach.

Wir helfen Ihnen sehr gerne weiter!

Unter dem Video haben wir außerdem die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema noch einmal für Sie aufgelistet.

Und nun viel Spaß beim Zuschauen.


HÄUFIGE FRAGEN AN UNS ZUM THEMA PERSÖNLICHES BUDGET

Der Name lässt es bereits vermuten: Persönliches Budget wird nach den individuellen Lebenssituationen der Betroffenen im Rahmen einer so genannten „Budgetkonferenz“ festgesetzt. Deren Ergebnis wird in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls neu errechnet.

Sie haben Anspruch auf ein persönliches Budget, wissen jedoch nicht, wie hoch dieses in Ihrem speziellen Fall ausfallen würde? Kontaktieren Sie uns gern für eine unverbindliche Beratung! Leider fällt es Laien hier oft schwer, eine realistische Einschätzung zu treffen. Vor allem dann, wenn eventuelle Sozialleistungen o. ä. auf den Anspruch des persönlichen Budgets treffen, ist dessen Berechnung nicht immer einfach. Beispiel: Ein Mensch, der ALGII bezieht, muss - auch dann wenn das persönliche Budget in Anspruch genommen wird - in diesem Falle nicht mit Kürzungen rechnen. Persönliches Budget wird hier nicht als Einkommen gewertet und bleibt damit für die Berechnung der Arbeitsagentur neutral.

Hierbei ist die Regelung vergleichsweise einfach: Menschen, die ein Recht auf Teilhabeleistungen haben, haben ebenso das Recht auf ein persönliches Budget. Hierzu zählen vor allem Betroffene, die beispielsweise:

  • unter einer Behinderung leiden bzw. wahrscheinlich in den kommenden Jahren mit einer solchen konfrontiert werden
  • chronisch-psychisch krank sind
  • körperlich extrem beeinträchtig sind
  • aufgrund einer Sucht nicht fähig sind, ihren Alltag zu meistern.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihrem Antrag auf ein persönliches Budget stattgegeben wird, kontaktieren Sie uns gern! Wir stehen Ihnen selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite!

 

Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Menschen, die ein Recht auf ein persönliches Budget haben, mit unserer Arbeit zu unterstützen und zu informieren. Wussten Sie eigentlich, dass heutzutage lediglich circa 1% der Menschen, die eigentlich ein Recht auf die Inanspruchnahme hätten, überhaupt ein persönliches Budget beziehen? Weshalb? Weil viele von ihnen nicht wissen, dass es diese Leistungsart überhaupt gibt.

Andererseits haben auch viele Betroffene Angst vor den „Bergen der Administration“, die im Zuge der Antragstellung auf sie zukommen könnten. Ohne juristische Grundkenntnisse kann es hier schwer sein, alle Angaben richtig zu machen und die entsprechenden Formulare korrekt auszufüllen.

Auch hier stehen Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Wir möchten, dass Sie Ihre Rechte verstehen und das Maximum aus Ihrem persönlichen Budget herausholen können. Selbstverständlich stehen Ihre persönlichen Bedürfnisse für uns im Mittelpunkt. Sprechen Sie gemeinsam mit uns ab, welche Dienstleistungen wir beispielsweise für Sie übernehmen sollen und welche Tätigkeiten Sie gern weiter in Ihrem Aufgabenbereich wissen möchten.

Das Ihnen zugesprochene persönliche Budget hat die Aufgabe, eine selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen. Die Basis für die Erbringung der Leistungen bildet eine so genannte „Zielvereinbarung“. Diese bestimmt wiederum, ob (und wie) Sie nachweisen müssen, wie die Mittel im Einzelfall verwendet werden. Wichtig hierbei ist, dass Sie hier lediglich die Leistung und nicht die letztendlichen Kosten dokumentieren.

Es geht nicht darum, bürokratische und administrativ anspruchsvolle Akten anzulegen, sondern vielmehr, Ihre Selbstbestimmung zu unterstreichen. Die individuellen Möglichkeiten, die das persönliche Budget im Allgemeinen bietet, sind einer der überzeugendsten Vorteile. So gilt, dass grundsätzlich jede Leistung, die zur Teilhabe beiträgt, auch entsprechend budgetfähig ist.

Sicherlich fragen Sie sich, weshalb durch unsere Beratung und Unterstützung beim Persönlichen Budget keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen? Die Antwort ist einfach. Wir werden durch eine Verwaltungspauschale des jeweiligen Leistungsträgers entlohnt und daher müssen Sie als Empfänger nicht zusätzlich für unseren Service zahlen. Die Verwaltungspauschale beträgt im Schnitt 15% und wird vom Sozialträger auf Ihr Persönliches Budget addiert. Bezahlt werden damit alle unsere Leistungen wie z. B.:

  • Beratung und Unterstützung durch erfahrenes Personal - und das von Anfang an.
  • Suche und Organisation Ihrer Assistenten.
  • Übernahme der rechtlichen und wirtschaftlichen Verpflichtungen als Arbeitgeber (z. B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Übernahme von Sach- oder Personenschäden, die durch die Assistenten verursacht werden, Lohnbuchhaltung, Vertragsgestaltung, etc. ...)
  • siehe Leistungen

 

Wer ein persönliches Budget in Anspruch nehmen möchte, muss einen Antrag beim entsprechenden Leistungsträger bzw. den gemeinsamen Servicestellen einreichen. Falls ein Mensch so eingeschränkt ist, dass er das persönliche Budget nicht allein verwalten kann, haben selbstverständlich auch die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag für ihr Kind zu stellen. Dieses kann dann beispielsweise für Bereiche wie die Einzelfallhilfe oder die Ferienbetreuung vom Jugendamt genutzt werden.

Der Antragsprozess bis zur sogenannten Zielvereinbarung, die die Höhe und Verwendung des persönlichen Budgets zwischen dem Sozialträger und dem Budgetnehmer schriftlich festhält, kann sehr lange dauern und oftmals einen Rechtsstreit nach sich ziehen. Leider haben wir schon viele Beispiele gesehen, wo es erhebliche Schwierigkeiten gab. Deswegen empfehlen wir, auf jeden Fall professionelle Hilfe einzuholen. Sehr gerne können Sie sich hierzu an uns wenden. Unzählige Jahre an Erfahrung innerhalb unseres Teams sprechen nicht nur für sich, sondern garantieren Ihnen auch bestmögliche Expertenunterstützung bei der Beantragung des persönlichen Budgets.

ERFAHRUNGSBERICHT EINES ASSISTENZNEHMERS ÜBER PERSÖNLICHES BUDGET >




Kontaktdaten

Maarweg 163
50825 Köln